XRechnung
bei der BwBM

XRechnung in Kürze

Der Gesetzgeber hat für Behörden und behördenverbundene Unternehmen ein neues Rechnungsformat eingeführt, welches verbindlich anzuwenden ist. Ziel ist es, Rechnungsdaten in einem international gültigen Datenaustausch-Standard elektronisch zu empfangen und weitestgehend automatisiert zu verarbeiten, um so eine Kostenersparnis herbeizuführen.

Das neue Rechnungsformat nennt sich XRechnung. Bis dato waren Rechnungen auch in verschiedenen elektronischen Formaten zulässig. Diese gelten allerdings nicht als XRechnungen. Die XRechnung ist damit zwar eine Form der elektronischen Rechnung, hat jedoch einen speziellen Datenaufbau und keine Bildinformationen.

Gesetzliche Grundlage ist die sogenannte E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO). Sie gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird und die nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen ausgestellt wurden.

Die BwBM ist als behördenverbundenes Unternehmen ein so genannter subzentraler öffentlicher Auftraggeber und fällt unter den Anwendungsbereich der E-Rechnungs-Verordnung E-Rech-VO. Wir können XRechnungen annehmen und auch verarbeiten.

In den unten stehenden Links finden Sie alle wichtigen Informationen zur XRechnung:

Achtung!
Seit dem 27. November 2020 sind Sie als unser Lieferant oder Dienstleister gesetzlich verpflichtet, XRechnungen einzureichen.